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Gesetz zu Mehlsackanhänger und Druckerwerbung

Gesetz zu Mehlsackanhänger und Druckerwerbung

Beschreibung

Im Format A6 hat die Buchdruckerei Friedrich Oertel in Crimmitschau die gesetzlichen Anordnungen zu den Mehlsackanhänger, die im Gesetzblatt 1 Nr. 3 am 11. Januar 1956 veröffentlicht wurden, herausgegeben. Das Heft ging laut Rückseite als Postwurfsendung an alle Getreide-Müller.
Neben dem Gesetzestext fügte der Buchdrucker auch seine Preise für den Druck der Mehlsackanhänger und Beispiele der Ausführungen hinzu.

Ereignisse

Gedruckt
Wo: Crimmitschau
Wann: 1956
Schlagworte: "Eulenspiegel" (Satirezeitschrift), Druckerei, Etikett, Gesetz, Mehlsackanhänger, Warenkennzeichnung, Werbung
Material/Technik: Papier
Abmessungen: A6
CC-Lizenz: CC BY-NC-SA
Stand der Information: 06.08.2024